Der Bericht über den Menschenhandel (Trafficking In Persons Report) wird jährlich vom US-Aussenministerium erstellt. Er enthält Länderberichte, in denen die erfolgten Bemühungen und Massnahmen im Kampf gegen Menschenhandel in Bezug auf Mindeststandards evaluiert werden. Dazu werden bspw. Informationen von US-Botschaften, anderen Publikationen, Behörden, NGOs, Fachstellen, Nachrichtenartikeln, akademischen Studien, von Regierungen angeforderte Berichte und Statistiken verwendet. Je nach Resultat werden die Länder dann in vier Stufen eingeteilt:
TIER 1: Länder und Gebiete, deren Regierungen die Mindeststandards des TVPA (Trafficking Victims Protection Act, Gesetz zum Schutz von Opfern des Menschenhandels) vollständig einhalten.
TIER 2: Länder und Gebiete, deren Regierungen die Mindestanforderungen des TVPA nicht vollständig einhalten, die aber erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung dieser Standards zu erreichen.
TIER 2 Beobachtungsliste: Länder und Gebiete, deren Regierungen die Mindeststandards des TVPA nicht vollständig einhalten, aber erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung dieser Standards zu erreichen, und:
> Die geschätzte Zahl der Opfer von schweren Formen des Menschenhandels ist sehr hoch oder steigt deutlich an, und die Regierung ergreift keine angemessenen konkreten Massnahmen; oder
> es fehlt der Nachweis, dass die Anstrengungen zur Bekämpfung schwerer Formen des Menschenhandels im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben.
TIER 3: Länder und Gebiete, deren Regierungen die Mindeststandards nicht vollständig einhalten und keine nennenswerten Anstrengungen unternehmen, um dies zu erreichen.
Die Schweiz befindet sich bereits seit 2020 wieder auf Tier2, weil sie die Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt.